Jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer sollte dieses typische Überholverbotsschild (Zeichen 276) bekannt sein:
Wie zuletzt in unserem WochenendCheck Nr. 130 (zum Archiv:
https://www.ifz.de/
Das neue Verkehrszeichen 277.1:
verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Pkw) jetzt explizit das Überholen von Zweirädern (auch Fahrrädern!). Einspurfahrzeuge dürfen demnach weiterhin überholen.
Die Straßenverkehrsbehörden können also in Zukunft – z. B. an Engstellen dieses spezielle Überholverbot anordnen.
Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung am 14.02.2020 zugestimmt.
Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.