Wer in Deutschland einen echten Kreisverkehr anfährt, lässt die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn erst passieren, bevor er einfährt. Geblinkt wird übrigens nicht bei der Einfahrt (verboten), sondern beim Verlassen (Pflicht) des Kreisels.

In den allermeisten europäischen Ländern wird dies genauso gehandhabt. Es gibt aber auch Länder mit abweichenden Regeln. In folgenden drei beliebten Reiseländern sollte man beachten, dass nicht immer eine Beschilderung vorhanden ist, die den im Verkehrskreisel Fahrenden Vorfahrt gewährt.

Österreich:
Das aus Deutschland vertraute blaue Gebotszeichen für Kreisverkehre (blau ausgefüllter Kreis mit weißen Pfeilen in Fahrtrichtung) existiert in Österreich nicht. Zudem gibt es Kreisverkehre mit gemischten Vorrangregeln, sodass mal der Einfahrende, mal der auf der Kreisbahn Fahrende Vorrang hat. Daher sollte man die Beschilderung immer im Auge behalten. Da, wo nicht durch Verkehrszeichen wie „Vorfahrt gewähren“ eine andere Regelung angeordnet wird, gilt im Kreisverkehr „rechts vor links“. Das Blinken bei der Einfahrt ist nicht verboten, aber unüblich.

Frankreich:
Neben dem, einem deutschen Kreisel vergleichbaren „Giratoire”, gibt es in Frankreich auch den relativ seltenen „Rond point“, bei dem die „rechts vor links“-Regel gilt. Beide Varianten werden mit dem aus Deutschland bekannten blauen Verkehrszeichen für Kreisverkehre beschildert. Bei den Rond-points steht das Zeichen allerdings innerhalb des Kreisels vor jeder Ausfahrt. Beim Verlassen des Kreisels muss rechts geblinkt werden. Häufig wird auch links geblinkt, um ein Verbleiben im Kreisverkehr anzuzeigen.

Italien:
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt auch am Kreisel „rechts vor links“, sodass der einfahrende Verkehr Vorfahrt hat. Es kommen aber auch Verkehrszeichen zum Einsatz, die den Fahrzeugen auf der Kreisfahrbahn Vorrang gewähren. Allerdings wird diese anderslautende Beschilderung in der Praxis nicht immer befolgt. Oft fährt einfach derjenige, der zuerst am Kreisel ankommt.

Fazit:
Wie hier daheim zur Sicherheit auch, sollten Sie auf Auslandsreisen bei der Einfahrt in den Kreisverkehr generell vorsichtig sein und nicht einfach zügig „reinstechen“. Achten Sie auf die Beschilderung und vertrauen Sie vor allem nicht darauf, Vorfahrt zu haben.