Klapphelme umwehte früher mal eine Aura der Biederkeit. Dabei sind sie längst stylish designt und nicht nur für Brillenträger ziemlich praktisch. Seit einiger Zeit werden mit den Modularhelmen aber auch „flippigere“ Varianten angeboten. „Flippig“ bezieht sich dabei allerdings nicht auf den Coolness-Faktor, sondern auf den Klapp- und Schließmechanismus des Kinnteils.
Im Unterschied zu den konventionellen Klapphelmen lässt sich der Kinnbügel der sogenannten Flip-Back- oder Flip-Up-Klapphelme weit nach hinten bis zum Hinterkopf schwenken und dort arretieren. Das ist entscheidend, damit der Helm risikolos auch „offen“ nach Art eines Jethelms gefahren werden kann. Damit er das auch darf, benötigt er gemäß der Helmnorm ECE R 22-05 bzw. der neuen 22-06 eine P/J-Homologation. Konventionelle Klapphelme haben diese zweifache Genehmigung oft nicht und dürfen daher nur in geschlossenem Zustand gefahren werden.
Die P/J-Homologation
Die ECE-Genehmigung fußt auf einem Prüfverfahren für „Helme mit Kinnbügel“ (P) und einem für „Helme ohne Kinnbügel“ (J). Ob P oder J gilt, das zeigt der Aufnäher am Kinnriemen oder am Helmfutter. Einige Modelle sind sowohl als geschlossener Helm (Integralhelm), als auch als Jethelm homologiert. Sie sind quasi doppelt geprüft und mit einem „P/J“ gekennzeichnet.