Überholverbot
Jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer sollte dieses typische Überholverbotsschild (Zeichen 276) bekannt sein: Wie zuletzt in unserem WochenendCheck Nr. 130 (zum Archiv: https://www.ifz.de/wochenendcheck-archiv/) thematisiert, erlaubt das Schild das Überholen einspuriger Kraftfahrzeuge (Motorräder und Kleinkrafträder ohne Beiwagen, ebenso nicht motorisierter Fahrzeuge), lediglich Mehrspurige dürfen nicht überholt werden. Ein Pkw darf also beispielsweise ein Motorrad [...]