Die letzten zwei Jahrzehnte wurden „unsere“ Roller- und Motorradhelme nach der ECE-R 22.05 geprüft. Die ECE regelt in Nr. 22 die einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Schutzhelme und ihrer Visiere. Die Information über die bestandene Prüfung liefert der Aufnäher am Kinnriemen oder im Futter. Abgelöst wurde die „05“ kürzlich durch die neue „06“.
Neue Helmmodelle werden übrigens schon seit Juni 2022 nach der strengeren Norm ECE 22.06 geprüft. Erste 06er-Exemplare liegen bereits im Verkaufsregal – neben den 05ern, die trotz anderslautender Gerüchte weiter ver- bzw. gekauft werden können und somit kein „Ablaufdatum“ besitzen.

Dazu noch eine weitere wichtige Klarstellung: Entgegen vieler oftmals verwirrender Meldungen gibt es in Deutschland auch keine Austauschpflicht für die Nutzer der nach 22.05 geprüften Helme!

Übrigens, von wegen Prüfung der Helme …
Insbesondere für die Träger von Klapphelmen ist es wichtig, mal einen Blick auf das Prüfschild im Helm zu werfen. Nur Helme mit dem Prüfzeichen „P/J“ dürfen auch mit geöffnetem Kinnteil „gefahren“ werden. Steht hier nur ein „P“ (Helm mit Kinnbügel“) oder „J“ (Helm ohne Kinnbügel), darf der Klapphelm nur in geschlossenem Zustand (zugeklappt) genutzt werden. Das Fahren mit hochgeklapptem Kinnteil ist dann nicht zulässig.