Im Abbiege- und Kreuzungsverkehr ist die Frage, wer Vorfahrt hat und wer sie gewähren muss, in den allermeisten Fällen eindeutig geregelt. Sollte keine Ampelanlage oder Beschilderung dies übernehmen, gilt rechts vor links. So weit, so klar.

Für Fahrerinnen und Fahrer von schmalen und leicht zu übersehenden motorisierten Zweirädern ist der Begegnungsverkehr an Kreuzungen und Einmündungen trotz vermeintlich klarer Regelung eine Angelegenheit mit stetem Gefahrenpotenzial. Linksabbieger von vorne: Hat er mich Entgegenkommenden gesehen? Pkw von links: Weiß er, dass er warten muss?

Hier lautet die goldene Regel: Nie auf die eigene Vorfahrt vertrauen und im Zweifelsfall erst recht nicht darauf bestehen. Weil die Gefahr, übersehen zu werden, immer mitfährt, ist es besser, mit reduzierter Geschwindigkeit und bremsbereit die Kreuzung zu passieren, Blickkontakt aufzunehmen und auf das Verhalten der Anderen zu achten.

Die Fehler der Anderen sind das Eine. Hinzu kommen die Fälle, in denen man mit der Vorstellung, klar vorfahrtberechtigt zu sein, irren kann. Sollte nicht, kann aber jedem passieren. Auch deswegen gilt: Nie auf die eigene Vorfahrt vertrauen. Ein gutes Beispiel ist hier der echte oder unechte Kreisverkehr (s.u.). Ein weiteres Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung bringt es ebenfalls auf den Punkt:

Auf frei zugänglichen Großparkplätzen, etwa vor Baumärkten und Einkaufszentren, gilt die Straßenverkehrsordnung. Aber wussten Sie, dass damit nicht automatisch die „rechts vor links“-Regel greift? Ein Autofahrer, der darauf vertraute, musste vor Gericht lernen, dass der fehlende Straßencharakter einer Parkplatzanlage den Vorfahrtsparagrafen aushebelt.

Ihm hätte die goldene Regel, „Vertraue nie auf …“, eine Menge Ärger und Kosten erspart. Uns Zweiradfahrenden erhält sie die Gesundheit.