Im Abbiege- und Kreuzungsverkehr ist die Frage, wer Vorfahrt hat und wer sie gewähren muss, in den allermeisten Fällen eindeutig geregelt. Sollte keine Ampelanlage oder Beschilderung dies übernehmen, gilt rechts vor links. So weit, so klar.
Für Fahrerinnen und Fahrer von schmalen und leicht zu übersehenden motorisierten Zweirädern ist der Begegnungsverkehr an Kreuzungen und Einmündungen trotz vermeintlich klarer Regelung eine Angelegenheit mit stetem Gefahrenpotenzial. Linksabbieger von vorne: Hat er mich Entgegenkommenden gesehen? Pkw von links: Weiß er, dass er warten muss?