Warnhaube

Warndreieck – auch für Motorradfahrer eine sinnvolle Sache

Gesetzeslage

Das Mitführen eines Warndreiecks für motorisierte Zweiradfahrer ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben (§ 53 a StVZO).

In anderen Ländern kann dies jedoch anders geregelt sein, so dass ein Warndreieck mitgeführt werden muss. Also vor der Fahrt ins Ausland kurz informieren, wie es um die jeweilige Regelung in Sachen Warndreieck, Verbandkasten/-tasche und Warnweste aussieht.

Wozu ein Warndreieck und wie setze ich es ein?

Ein Warndreieck dient der Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Dazu wird das Warndreieck in ausreichender Entfernung (100 – 250 m) am Fahrbahnrand aufgestellt. Bitte das Warndreieck samt Verpackung aus dem Fahrzeug etc. nehmen und erst außerhalb der Gefahrenzone auspacken und auseinanderklappen. Um zum Aufstellpunkt zu gelangen, ist es sicherer hinter der Schutzplanke zu laufen (falls vorhanden). Gleiches gilt für den Rückweg zur Unfall- oder Pannenstelle. Ebenso sinnvoll wie auch in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen einer Warnweste, um von den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen zu werden. Gerne wird das Warndreieck bei der Weiterfahrt vergessen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, die Verpackung nach dem Aufstellen des Warndreiecks auf den Fahrer-/Beifahrersitz zu legen oder beim Motorrad im Bereich der Armaturen „einzuklemmen“.

Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Pannenstelle:

Diese ist von der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Laut Gesetz (§ 15 StVO) ist bei schnellem Verkehr eine Entfernung von etwa 100 m vorgeschrieben. Je nach Sicht sollte man hier den Abstand entsprechend vergrößern. Die Angaben verschiedener Verkehrssicherheitinstitutionen schwanken hier zwischen 100 und 250 m. Bei langsamem Verkehr ist eine entsprechend kürzere Entfernung zu wählen. Bitte insbesondere vor/hinter Kuppen, Kurven und Senken auf den Sichtbereich achten. Hilfreich für die Bestimmung des Abstandes in Metern ist das Zählen der Schritte (ca. 1 m pro Schritt) oder auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.

Die Idee des Mitführens eines Warndreiecks ist nicht dazu gedacht, Straßenverkehrsteilnehmer zu verärgern und ihnen Regularien aufzudrängen, die arbeits- und kostenintensiv sind, sondern ihnen und anderen im Fall eines Notfalls lebensrettende Dienste leisten zu können.

Egal ob Pkw-, Lkw- oder Motorradfahrer, etc. – jeder sollte eine Unfall- oder Pannenstelle so absichern können, dass der nachfolgende Verkehr rechtzeitig gewarnt ist.

Von daher rät das ifz auch Motorradfahrern dazu, ein Warndreieck in Form einer Warn-/Helmhaube mitzuführen. Diese Platz sparende Variante eines Warndreiecks stellt im Prinzip einen Helmbeutel mit aufgenähtem reflektierendem Warndreieck dar, der im Notfall über den Helm gestülpt und samt diesem entsprechend platziert wird.

Dieses speziell für Motorradfahrer konzipierte Hilfsmittel gibt es im Fachhandel und kostet ca. 10 Euro. Selbstverständlich sollte die Warnhaube so untergebracht sein, dass sie im Notfall schnell greifbar ist.

Siehe hierzu auch:

Verbandkasten / Verbandtasche
Warnweste