Schlüsselzahlen im Führerschein

Viele Führerscheininhaber wissen mit den Zahlen auf der Rückseite ihres Führerschein wenig anzufangen, obwohl sie bei der Ausstellung ihres Führerscheins über die Bedeutung eingetragener so genannter Schlüsselzahlen informiert werden müssen.

Die platzsparenden Schlüsselzahlen werden eingesetzt, da das mehr und mehr geschrumpfte Führerscheinformat zu wenig Platz für ausführliche Informationen darüber bietet, was mit dem jeweiligen Führerschein gefahren werden darf bzw. welche gesonderten Regelungen hierbei gelten.

Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) sieht laut § 25 Abs. 3 vor, dass für Eintragungen auf dem Führerschein, die nicht bereits im Muster vorgesehen sind, insbesondere auf Grund von Beschränkungen und Auflagen, die in der Anlage 9 festgelegten Schlüsselzahlen zu verwenden sind.

In der folgenden Übersicht aller Schlüsselzahlen kann in Ruhe nachgesehen werden, welche Zahl für welche Regelung steht.

Die Schlüsselzahlen von 0 bis 100 gelten für die Europäische Union (I.), die weiteren Schlüsselzahlen stehen nur für nationale Regelungen, in unserem Fall für Deutschland (II.).

Die Übersicht können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen (Stand: April 2021).