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Die Definition von Nässe:

Nässe im Sinn des Zusatzschildes 1052-36 der StVO ist seit dem richterlichen Spruch des Bundesgerichtshofes BGH vom 20.12.1997 (BGHSt 27, 318 = NJW 1978, 652) „eindeutig“ geregelt.

Nässe ist demnach, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist und nicht nur feucht ist oder nur in Spurrillen Wasser steht.

Bei dieser Definition ist die Fahrbahnrauhigkeit von entscheidendem Einfluss. Denn sobald erst ein durchgängiger Wasserfilm anhand von Spiegelungen erkennbar ist, spricht man von Nässe.

 Tipp: Fahren Sie bei Nässe besonders vorsichtig!