Warnweste_Vallese

EN 471 Warnweste

Die Warnweste – auch für Motorradfahrer eine sinnvolle Sache

Was ist eine Warnweste?

Warnwesten werden eingesetzt, um ihre Träger aus größerer Entfernung bei Dunkelheit bzw. unzureichenden Sichtverhältnissen bei Tag auffälliger zu machen und dadurch ein rechtzeitiges Wahrnehmen zu ermöglichen. Hierfür sind Warnwesten in fluoreszierenden Farben (meist Gelb) mit aufgebrachten Reflexstreifen erhältlich, die bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Mindestfläche des sichtbaren Materials und der Rückstrahlwerte erfüllen.


Wann trage ich eine Warnweste?

Werden auf öffentlichen Straßen im fließenden Verkehr Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen, Abschlepp- oder Bergungsarbeiten durchgeführt, sollten/müssen Warnwesten getragen werden. Dazu gehören z.B. der Radwechsel wegen eines Reifenschadens oder das Nachfüllen von Benzin aus dem Reservekanister. Ebenfalls ist es natürlich empfehlenswert, sich den übrigen Verkehrsteilnehmern durch das Tragen von Warnwesten sichtbar zu machen, wenn nach einem Unfall das Warndreieck aufgestellt oder Erste-Hilfe geleistet wird.


Ist das Tragen bzw. Mitführen einer Warnweste Pflicht?

Gerade vor einer Urlaubstour ins Ausland stellt sich oft die Frage, ob im jeweiligen Reiseland eine Warnwestenpflicht für Pkw- oder Motorradfahrer besteht. Doch diese Frage ist nicht nur auf das Ausland begrenzt, sondern auch für Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland ein Thema.

Hierzulande verhält es sich so, dass für die Fahrer von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen das Mitführen einer Warnweste vorgeschrieben ist (Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29). Gleiches gilt hier für die Beifahrer.

In privat genutzten Kraftfahrzeugen besteht in Deutschland ab dem 1. Juli 2014 eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste mitgeführt werden. Motorisierte Zweiradfahrer sind von dieser Pflicht ausgenommen, für sie besteht keine Verpflichtung eine Warnweste dabei zu haben.

Die Idee der Warnwestenpflicht ist nicht dazu gedacht Pkw- oder Motorradfahrer zu verärgern und ihnen weitere Regularien aufzudrängen, sondern ihnen im Fall eines Notfalls lebensrettende Dienste zu leisten. Egal ob Pkw-, Lkw- oder Motorradfahrer, wer bei schlechter Sicht auf dem Seitenstreifen einer Autobahn beim Verlassen des Fahrzeugs bzw. Anhalten mit dem Motorrad rechtzeitig vom nachfolgenden Verkehr erkannt wird, ist klar im Vorteil.

Von daher rät das ifz auch Motorradfahrern dazu eine solche Warnweste freiwillig mitzuführen. Warnwesten kosten weniger als 5,- Euro und sind bei den meisten Motorrädern gut unter der Sitzbank unterzubringen. Selbstverständlich kann eine zusätzliche Weste für den Beifahrer ebenfalls nützliche Dienste leisten.

Beim Kauf einer Warnweste bitte darauf achten, dass es sich um eine genormte Warnweste mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 handelt. Ein Notfall fragt nicht nach der Wetterlage – von daher ist eine wasserabweisende Ausführung sinnvoll.

Siehe hierzu auch:

Warndreieck
Verbandtasche