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Verbandkasten / Verbandtasche – auch für Motorradfahrer eine sinnvolle Sache

Das Mitführen eines Verbandkastens oder einer Verbandtasche für motorisierte Zweiradfahrer ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben.

In anderen europäischen Staaten, wie z. B. Österreich ist dies jedoch anders geregelt. Hier muss ein Verbandkasten / eine Verbandtasche auch von Motorradfahrern mitgeführt werden. Also informieren Sie sich vor der Fahrt ins Ausland kurz, wie es um die jeweilige Regelung in Sachen Verbandkasten/-tasche, Warndreieck und Warnweste aussieht.

Die Idee des Mitführens von Erste Hilfe-Materialien ist nicht dazu gedacht Straßenverkehrsteilnehmer zu verärgern und ihnen Regularien aufzudrängen, die arbeits- und kostenintensiv sind, sondern Ihnen und anderen im Fall eines Notfalls lebensrettende Dienste leisten zu können.

Egal ob Fußgänger, Pkw-, Lkw- oder Motorradfahrer, etc. – in Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (§ 323c Strafgesetzbuch). Verletzungen dieses Gesetzes können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Wer also als Ersthelfer am Unfallort notwendige Sofortmaßnahmen mit Hilfe der dazu notwendigen medizinischen Materialien durchführen kann, ist nicht zuletzt im Sinne des Dienstes am Menschen auf der sicheren Seite.

Von daher rät das ifz auch Motorradfahrern dazu, das notwendige Erst Hilfe-Material mitzuführen. So genannte Verbandtaschen, die es speziell für Motorradfahrer im Fachhandel gibt, kosten weniger als 10 Euro und sind aufgrund ihres Platz sparenden Umfangs im Gegensatz zum herkömmlichen Verbandkasten gut am Motorrad oder beispielsweise im Tankrucksack unterzubringen. Selbstverständlich sollte das Erst Hilfe-Material so untergebracht sein, dass es im Notfall schnell greifbar ist.

Beim Kauf einer Verbandtasche sollten Sie darauf achten, dass es sich um eine nach DIN 13167 genormte Verbandtasche für Motorradfahrer handelt. Folgenden Inhalt sollte die Tasche aufweisen:

  • Rettungsdecke 210 x 160 cm, schützt vor Kälte, Nässe und Schmutz
  • 2 Paar Einmalhandschuhe
  • 8x Wundschnellverband (Pflaster) 6x10cm
  • 1 Rolle Heftpflaster 5 m x 1,25 cm
  • 2 Verbandspäckchen
  • 1 Verbandstuch 600 x 800 mm
  • stabile Verbandsschere
  • Inkl. Erste Hilfe Broschüre vom Roten Kreuz

Wie beim Verbandkasten für den Pkw muss auch bei der Verbandtasche für das Motorrad von Zeit zu Zeit darauf geachtet werden, dass das Verfallsdatum des Inhalts nicht überschritten ist. In Verbindung mit dem Medizinprodukte-Gesetz existiert ein Verfallsdatum auch für Verbandkastenmaterial. Die jeweiligen Verfallsdaten finden sich meist auf den einzelnen Komponenten und nicht unbedingt auf der Tasche bzw. dem Kasten.

Weitere nützliche Tipps rund um das Thema „Erste-Hilfe“ bietet die ifz-Broschüre  „Das kleine Erste Hilfe-Einmaleins

Übrigens: Fahrer eines Quads/ATVs müssen laut Gesetz einen Verbandkasten/Verbandtasche und ein Warndreieck mit sich führen.

siehe hierzu auch:

Warndreieck
Warnweste