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Kennzeichen – Kleinkrafträder und andere

Die Gruppe der Kleinkrafträder (Mofa, Roller, Moped und Mokick) ist im Gegensatz zu den amtlich zugelassenen motorisierten Zweirädern nicht zulassungspflichtig. Wie bei den „Großen“ muss aber auch hier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Über ihr Bestehen gibt das kleine Versicherungskennzeichen am Heck Auskunft, das anstatt eines Nummernschildes montiert wird.

Farblich markierte Versicherungsjahre
Weil es sich bei den Versicherungen um Jahresverträge handelt, wird für diesen „Nummernschildersatz“ jedes Jahr eine andere Farbe vorgegeben, um auf einfachstem Wege sichtbar zu machen, ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Ein Versicherungsjahr beginnt am 1. März, gilt exakt ein Jahr und endet automatisch am 28./29. Februar des folgenden Jahres. Daher muss jeweils zum 1. März ein neues Versicherungskennzeichen besorgt und angebracht werden. Die Farben wechseln dabei jährlich zwischen Grün, Schwarz und Blau.

Zur Wahl stehen neuerdings Blech oder Folie
Erstmals zum 1. März 2021 wird alternativ zum Blech auch eine Kennzeichenfolie angeboten, die auf eine am Fahrzeug anzubringenden Trägerplatte geklebt wird. Vorteil: Im Folgejahr muss lediglich die Kennzeichenfolie erneuert werden, während die Trägerplatte weiterverwendet werden kann. Eine unkomplizierte und vor allem ressourcenschonende Alternative, denn immerhin werden Jahr für Jahr etwa 2 Millionen Versicherungskennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech produziert, die nach einem Jahr Gültigkeit entsorgt werden müssen. Noch handelt es sich nur um eine dreijährige Testphase. Verläuft die positiv, könnte die Folie das bisherige Blechschild langfristig ersetzen.

Was Schild oder Folie verraten
Während die Schrift einen Hinweis auf die Gültigkeit liefert, lässt sich anhand der Buchstabenkombination auf dem Schild oder der Folie die Versicherung und damit auch der Versicherungsnehmer, der Fahrzeugbesitzer, ausfindig machen. Um eine missbräuchliche Wiederverwendung des Kennzeichens zu vermeiden, sind unten am Blechschild bzw. der Folie noch der Name der Versicherung sowie die Jahreszahl angeführt, für die das Kennzeichen zulässig ist. Bei der Folie tritt als zusätzliches Sicherheitsmerkmal noch ein Hologramm hinzu. Damit soll das Fälschen erschwert werden.

Ob als Folie oder Blech, das Versicherungskennzeichen gibt es nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern ist – wie der Name bereits vermuten lässt – über die jeweilige, frei wählbare, Versicherung zu beziehen. Die bietet neben der obligatorisch abzuschließenden allgemeinen Haftpflichtversicherung meist auch eine zusätzliche Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug an.

Übrigens: Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist nicht zulässig und wird als Straftat geahndet. Darüber hinaus besteht hierbei kein Versicherungsschutz.

Kleinkrafträder und weitere Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

einsitzig,
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Motorleistung bis 0,5kW
Hubraum bis 30 ccm

einsitzig,
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Motorleistung bis 4,0 kW
Hubraum bis 50 ccm

Höchstgeschwindigkeit je nach Betriebserlaubnis 45, 50 oder 60 km/h
Motorleistung bis 4,0 kW
Hubraum bis 50 ccm

2-rädriges Elektro-
Kleinkraftrad

Fahrrad mit Antriebssystem
Höchstgeschwindigkeit zwischen 26 und 45 km/h

Höchstgeschwindigkeit zwischen 26 und 45 km/h

Lenk- oder Haltestange
Höchstgeschwindigkeit 12 bis 20 km/h
Nenndauerleistung bis 500 Watt

zweispurig
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Motorleistung bis 1.400 Watt

Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Motorleistung bis 4,0kW
Hubraum bis 50 ccm

Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Motorleistung bis 4,0kW
Hubraum bis 50 ccm

einsitzig
Höchstgeschwindigkeit 6 bis 15 km/h
ausschließlich Elektroantrieb

Farbe

Jahr

Schwarz 2020 2023 2026 2029
Blau 2021 2024 2027 2030
Grün 2022 2025 2028 2031